Jugendschutzbestimmungen
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Zeitzone nicht betreten.
Jugendliche, die 16 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person über 18 Jahren Einlass. Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Übertragung der Erziehungsberechtigung sowie eine Kopie des Personalausweises eines Personensorgeberechtigten ist mitzuführen.
Das Formular gibt es
hier zum Download.